
Mit der Einführung eines neuen Parfüms oder Kosmetikproduktes auf den Markt sind immer verschiedene gesetzliche Anforderungen verbunden, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit, Qualität und Angaben zur Zusammensetzung des Produktes.
Auch damit haben wir langjährige wertvolle Erfahrungen, die wir gerne mit Ihnen teilen und wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Einführung Ihres Produktes auf dem Markt zu bewältigen.
Ob Sie die Herstellung von Parfums, Kosmetika oder anderen Duftprodukten mit uns lösen möchten oder ein eigenes Produkt haben und nicht wissen, wie Sie es auf den Markt bringen sollen, wir sorgen für kompetente Beratung. Darüber hinaus helfen wir Ihnen, die erforderliche Dokumentation und Zulassungen zu erledigen, damit Sie Ihre Produkte innerhalb der EU verkaufen können.
Dazu gehören:
- Bewertung der Sicherheit kosmetischer Mittel für die menschliche Gesundheit
- Notifizierung von kosmetischen Mitteln im CPNP-EU-Register
- dermatologische Tests
- Belastungstests
- • Sicherheitsdatenblatt (für “chemische Mittel” wie Raumdiffusoren, Autoparfüms usw.)
- • Bereitstellung verantwortlicher Person mit erforderlicher Ausbildung
Jeder, der auf den Markt Verpackungen oder verpackte Produkte einführt, ist verpflichtet, Verpackungsabfälle gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu entsorgen. Aus diesem Grund sind wir am System des Unternehmens EKO-KOM beteiligt, das ein Sammelnetz für das Recycling von Verpackungen bereitstellt. Überzeugen Sie sich hier.